GWA im BuV- und im Kulturausschuss

Für unser Pilotprojekt haben wir uns eine öffentliche Fläche ausgesucht, die sich im Besitz der Stadt Bottrop befindet. Das hat einige politische, organisatorische und vertragliche Folgen:

Bau- und Verkehrsausschuss

Über die öffentlichen Flächen verfügt der Bau- und Verkehrsausschuss. Dort stand unser Pilotprojekt – als Vorgang 2026/0055 – für den 05.02.2026 auf der Tagesordnung. In der Beschlussvorlage war auch direkt das Projekt „Saalbau-Verschönerung“ erwähnt und das Grobkonzept angehängt. Der Beschluss des BuV war insofern vorläufig, da gem. § 12 (1) Nr. 2 lit. a) Satz 2 der Hauptsatzung  bei „der künstlerischen Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen […] der Kulturausschuss vorher anzuhören“ ist, der Kulturausschuss allerdings nach dem BuV getagt hat.

Nach einer Diskussion über die Verfahrensweisen und über Kunst im öffentlichen Raum im Allgemeinen hat der BuV schulssendlich und vorbehaltlich der Zustimmung des Kulturausschusses zugestimmt.

Kulturausschuss

Der Vorgang stand danach – am 13.02.2026 – auch auf der Tagesordnung des Kulturausschusses. Die meisten Parteien äußerten sich wohlwollend gegenüber der Initiative im Allgemeinen und dem Projekt im Speziellen. Unter anderem, dass es keine stadtweite Strategie oder ein stadtweites Konzept zu Kunst im öffentlichen Raum gibt, führte zu einer „strategischen Enthaltung“ von fünf Ausschussmitgliedern, während alle anderen der Beschlussvorlage zugestimmt haben.

Damit kann nun der Vertrag zwischen der Stadt Bottrop und dem Verein Graffiti.with.Attitude Bottrop e.V. über die Überlassung von städt. Flächen und über die Details zu Pflege, Instandhaltung, Motiv und mehr erarbeitet werden. 🎉

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert