Vereinsgründung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Idee

Die Idee zu „Graffiti.with.Attitude“ hat schon ein paar Tage auf dem Buckel, sie stammt etwa aus dem Sommer 2025. Das erste Konzeptpapier stammt aus dem Oktober 2025, die StreetArtMap SAM – thematisch verwandt – aus dem November 2025.

Grundsätzlich ging es immer schon um die Aufwertung öffentlicher Flächen, um die Platzierung von Kunst im öffentlichen Raum und nicht zuletzt um die Gestaltung der Stadt.

Nachdem sich eine ausreichende Zahl interessierte Mitstreiter:innen gefunden hatten und die Idee immer konkretere Formen annahm, haben wir einen Verein gegründet.

Gründungsversammlung

Am 11.01.2026 fand die Gründungsversammlung statt, in deren Rahmen die anwesenden Personen ihre Bereitschaft zur Vereinsgründung erklärt haben. Unter Einhaltung einiger Formalitäten (Wahl von Versammlungsleitung, Protokollführer:in, Beschlussfassung zur Vereinsgründung, etc.) wurde außerdem der Vorstand gewählt:

  1. Vorsitzender: Stefan Wittling
  2. Vorsitzender: Dennis Heger
  3. Schatzmeister: Andreas Vacca
  1. Beisitzerin: Christina Heger
  2. Beisitzer: Martin Smaxwil
  3. Beisitzerin: Sabrina Eimler
  4. Beisitzer: Christian Janzen

Außerdem wurden die Satzung beraten und beschlossen und die Vorstandsvorsitzenden zur Eintragung des Vereins bevollmächtigt.

Gemeinnützigkeit

Ein frisch gegründeter Verein kann beim zuständigen Finanzamt einen Feststellungsbescheid darüber beantragen, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a (1) AO vorliegen.

In dem Zuge wurden u.a. die in der Gründungsversammlung verabschiedete Satzung und die Beitragsordnung vorgelegt und nicht beanstandet. Eine Gemeinnüzuigkeit gem. §52 (2) Nr. 5 – „Förderung von Kunst und Kultur“ – wird angenommen. (20.01.2026)

VereinsEintragung

Danach wurde eine Notarin vom Vorstand beauftragt, den Verein offiziell anzumelden und in das Vereinsregister eintragen zu lassen (29.01.2026). Seit dem 09.03.2026 sind wir unter der Registernummer VR 2795 als Verein registriert.

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